Hygienemanagement und Verhalten im GATOR GARTEN
Update Juni 2021: Auf Grund des anhaltenden Infektionsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bitten wir Euch entsprechende Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen und unseren Anweisungen zum Verhalten im Biergarten zu folgen! Dadurch können wir uns gegenseitig schützen und in einem sicheren Umfeld ein Stück bayerische Lebensqualität genießen.
Unsere Hygienemaßnahmen zur Risikominimierung einer SARS-CoV-2 (COVID-19) Infektion und zur Eindämmung des Pandemiegeschehens orientieren sich an den praktischen Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern.
https://www.hwk-oberfranken.de/artikel/massnahmen-zum-gesundheitsschutz-72,0,2489.html
Aktuelle Situation:
Veröffentlichung BayMBI. 2021 Nr. 311 vom 16.06.2021
Es gilt die derzeit gültige Version der Bekanntmachung des Rahmenkonzept Gastronomie
Gemeinschaftliche Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege
(Az. 71-4800a/42/15)
Zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird folgendes Rahmenkonzept für die inzidenzabhängige Öffnung der Außengastronomie sowie für betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte von Gastronomiebetrieben gemacht (siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-311/)
Auszug:
-
(1.1) Bei inzidenzabhängiger Öffnung der Außengastronomie unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) ist die Öffnung in der Zeit zwischen 5 und 22 Uhr zulässig.
-
(2.3)
-
Ausschluss vom Besuch der Gaststätten:
-
Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
-
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder die aus anderen Gründen (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) einer Quarantänemaßnahme unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
-
Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
-
-
(2.4) Die Gäste haben eine FFP2-Maske im Innen- und Außenbereich zu tragen. Am Tisch darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
-
(2.7) Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist durch den Gaststättenbetreiber immer eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Vornamen und einer sicheren Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) je Hausstand und mit Angabe des Zeitraums des Aufenthaltes zu führen. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen, soweit dabei eine hinreichend präzise Dokumentation der Daten sichergestellt ist. ist [...]
-
(2.8) Musikbeschallung und -begleitung ist nur als Hintergrundmusik zulässig, soweit es sich nicht um eine im Einzelfall zulässige Veranstaltung handelt. Tanzen ist nicht zulässig, soweit es sich nicht um eine zulässige Veranstaltung handelt.
Außengastronomie:
-
kein Testnachweis erforderlich
-
keine vorherige Terminbuchung notwendig
-
die Kontaktbeschränkungen sind zu beachten
Kontaktbeschränkungen:
-
10 Personen aus 10 verschiedenen Haushalten
-
Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte bzw. genesene Personen zählen nicht mit
Kulturveranstaltung:
-
kein Testnachweis erforderlich
-
Ticketvorverkauf und Abendkasse mit fester Platzzuteilung
-
Besucher werden unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und des Mindestabstands den Tischen zugewiesen
Bürgertelefon: 09232 / 80111
-----
Abstandsmaßnahmen sowie individuelle Schutzmaßnahmen sind nach neuster Studienlage essentiell. Daher möchten wir mit Nachdruck auf die Einhaltung dieser Maßnahmen drängen (Studie Derek K Chu et al. Analyse von 172 Beobachtungsstudien mit 25.697 Patienten):
Ein Abstand von mehr als einem Meter reduziert das Risiko für eine Infektion/Übertragung von 12,8% auf 2,6%
(Abstand < 1m vs. Abstand > 1 m)
Gesichtsmasken reduzieren das Risiko von 17,4% auf 3,1%
(keine Maske vs. Masken)
[Derek K Chu et al., Metaanalyse, Lancet. 2020]
Die praktischen Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern werden von uns um folgende Maßnahmen ergänzt bzw. konkretisiert:
Mund-Nasen-Schutzmaske
Der Besucher muss vor (im Wartebereich) und bei Betreten des Biergartens "Gator Garten" eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen, andernfalls wird dem Besucher der Einlass zum Biergarten verwehrt. Dem Besucher wird durch das Personal am Eingang ein Tisch zugewiesen. Am zugewiesenen Biertisch darf die Mund-Nasen-Schutzmaske abgenommen werden. Bei Toilettenbesuch oder einer Essens-Getränke-Bestellungen ist erneut eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.
Datenerfassung
Der Besucher stimmt bei einem Besuch der Erhebung seiner Kontaktdaten zu. Diese Datenerfassung folgt der Erhebung von Kontaktdaten von Gästen in der Gastronomie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gemäß „Hygienekonzept Gastronomie der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie“ in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit datenschutzrechtlicher Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung.
Aufzunehmen sind Kontaktdaten einer Person pro Hausstand, und zwar Name, entweder Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder postalische Adresse (es genügt die Angabe eines dieser Daten) und Zeitraum des Aufenthalts.
Wir bitte zudem die Besucher uns vor betreten des Biergartens mitzuteilen, ob Sie sich in den vergangenen 10 Tagen in einem auf Grund eines Corona-Ausbruchs als Hochrisikogebiet eingeordneten Ort aufgehalten haben, Kontakt mit aktiv mit COVID-19 Infizierten hatten oder akute Corona-Symptome bei sich selbst festgestellt haben.
Für eine schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern verwenden für eine verschlüsselte, sichere und verantwortungsvolle Datenübermittlung die Luca-app. Hierdurch ist eine automatisch erstellte und persönliche Kontakt und Besucherhistorie garantiert.
Verantwortlicher für die Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten ist die Bavarian Gator Brewing GmbH, Geschäftsführer Herr Alexander Rühl, Egerstr. 7, 95615 Marktredwitz
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zweck: Rückverfolgbarkeit von Infektionen mit COVID-19;
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person). Hierzuzählt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung.
Weitere Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 3 der Vierten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit Ziff. 3.2.3 und Ziff. 3.2.9 des Hygienekonzepts Gastronomie (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 14.05.2020, GZ6a-G8000-2020/122-315; veröffentlicht in BayMBl. 2020 Nr. 270 vom 14.05.2020).Diese Bestimmungen fordern den Inhaber des Gastronomiebetriebs zur Erhebung und Verarbeitung der Daten auf.
Empfänger der erhobenen Kontaktdaten
Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben werden.
Speicherdauer
Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahrt und dann vernichtet.
Ihre Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten
Sie haben als betroffene Person im Hinblick auf Ihre erhobenen personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft und das Recht auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegenüber dem Gastronomieunternehmen ein Recht auf Löschung Ihrer Daten. Hierzu können Sie sich an das Unternehmen unter o.g. Kontaktdaten wenden. Das Unternehmen muss unabhängig davon nach Ablauf der o.g. Aufbewahrungsfrist die Daten löschen.
Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach oder Postfach 1349, 91504 Ansbach; Telefon: 0981 180093-0; Telefax 0981 180093-800; https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html).
Formular abrufbar unter:
https://www.lda.bayern.de/media/musterformular_kontakterhebung_corona.pdf
Desinfektion
Vor Betreten des Biergartens müssen sich die Besucher die Hände desinfizieren. Zudem befinden sich weitere Desinfektionsmöglichkeiten im Biergarten bei dem Getränkeverkauf und bei den Toiletten. Durch das Personal des "Gator Garten" werden nach jedem Besucherwechsel die Biertischgarnituren mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt (z.B. Isopropanol 70%). Ebenso werden die Toiletten regelmäig gereinigt und desinfiziert (inkl. Türklingen, Waschbecken, Toiletten, Boden usw.).
Besucheranzahl
Während der Öffnungszeiten des "Gator Garten" darf das gesetzlich festgelegte Maximum der Besucher nicht überschritten werden. Um dies sicher zu stellen werden die aufgestellten Biergarnituren auf 25 Stk. begrenzt und die Besucheranzahl am Eingang überwacht. Eine Getränkebestellung und die Zuweisung eines Biertisches ist erst nach erfolgter Registrierung möglich.
Warn- und Informationstafeln
Im "Gator Garten" werden zu folgenden Themen Warn- und Informationstafeln angebracht:
-
Social Distancing: Abstand 1,5 Meter einhalten
-
Pflicht des tragens einer Mund-Nasen-Schutzmaske
-
Hygiene und Verhalten in den Toilettenräumen
Besucherleitsysteme
Zur sicheren Bewegung im "Gator Garten" werden an folgenden Stellen Besucherleitsysteme oder Bodenmarkierungen angebracht:
-
Getränkeausgabe
-
Einlass und Auslass
- Wartebereich bei Einlass
Getränkeausschank
Der Getränkeausschank erfolgt über recyclebare Plastikbecher diese werden vor einer Neubestellung entsorgt. Die Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Der Bierausschank findet zudem hinter einem PET-Schutzglas statt.
Nützliche weiterführende Links
RKI - Robert Koch Institut
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Infektionsschutz - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.infektionsschutz.de/
Metaanalyse zu Infektionsschutzmaßnahmen
https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(20)31142-9/fulltext
Wunsiedel im Fichtelgebirge
https://www.landkreis-wunsiedel.de/buergerservice/aktuelle-informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2#
Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
Luca-App
https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/#Luca
Katastrophenschutz
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php